Was ist eine Partei?


Parteien sind politische Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürger, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Zielsetzungen haben. Durch Wahlen wollen die Parteien politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politische Zielvorstellung zu verwirklichen. Im Unterschied zu Bürgerinitiativen und Interessensverbänden übernehmen sie politische Verantwortung, indem ihre Mitglieder Ämter in Regierungen und Parlamenten übernehmen oder in der Opposition Politik betreiben.


Nun darf man den Begriff Partei nicht mit dem Volk gleichsetzen, denn nur etwa drei Prozent der Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Parteien.
In Wahlen erhalten die Parteien vom Volk die erlaubnis zur Teilhabe an der politischen Willensbildung, welche zeitlich begrenzt ist. Je mehr Wählerinnen- und Wählerstimmen Parteinen auf sich vereinigen, desto größer ist auch ihr politischer Einfluss.


Wenn die Parteien die Mehrheit erhalten oder sich zu einer Koalition zusammenschließen, so können sie regieren, wodurch sie befristet über erhebliche Macht verfügen und große Verantwortung tragen. Werden die Parteien dieser Verantwortung jedoch nicht gerecht, verlieren sie nach der nächsten Wahl umgehend ihre Macht.
Im Grundgesetz steht folgendes zu Parteien:

Artikel 21 Grundgesetz

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Durch das Grundgesetz werden die Parteien in den Rang verfassungsrechtlicher Institutionen gehoben.
Aufgrund ihrer starken Stellung in der Bundesrepublik Deutschland wird recht häufig (auch kritisch) vom deutschen "Parteienstaat" gesprochen.
Gleichzeitig müssen Parteinen aber auch bestimmten Vorgaben entsprechen, um ihrer Rolle gerecht werden zu könnenSo ist es möglich Parteien, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen" (Art. 21 (2) GG), vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt und damit verboten werden (1952 wurde die SRP verboten, 1956 die KPD).

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